Der eigene Nachlass
Warum Sie sich bereits zu Lebzeiten Gedanken um den Nachlass machen sollten
Unser irdisches Leben ist endlich. Im Laufe der Jahre wird für viele von uns die Frage immer spürbarer, was davon am Ende eigentlich bleibt. Ein schwieriges Thema, über das viele nicht gerne sprechen. Oder doch? Für die meisten Menschen ist es eine große Beruhigung, für die Zeit nach ihrem Tod vorgesorgt zu haben.
Haben Sie sich hierüber schon einmal Gedanken gemacht? Nicht nur für Sie ist die Frage interessant und wichtig, sondern auch Ihre Hinterbliebenen werden sich einmal fragen, was Sie sich für Ihren Ihrem Nachlass gewünscht haben. Denn wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, wird per Gesetz die Erbfolge bestimmt. Das deutsche gesetzliche Erbrecht kann womöglich zu manchen Überraschungen führen, mit denen Sie gar nicht gerechnet haben. Darum lohnt es sich, einmal über ein Testament oder einen Erbvertrag nachzudenken!
Welchen Nachlass gilt es zu regeln
Bevor Sie sich Gedanken machen, wie Sie Ihren Nachlass regeln, sollten Sie sich zuerst Gedanken machen, was Sie alles im Falle eines Todes hinterlassen. Hierzu zählen:
- Kapital- und Barvermögen
- Immobilien und andere Werte, die nicht in Geld angelegt sind
- privater Besitz
- private Sammlungen, Schriftstücke, Kunst etc.
Nachlassverbindlichkeiten, sprich Verpflichtungen des Verstobenen wie Schulden oder Bestattungskosten, gehören ebenfalls zum Nachlass und sollten geregelt werden. Renten- und Unterhaltsansprüche zählen jedoch nicht hierzu.
Wie Sie ein Testament aufsetzen
Sie können entweder ein privates Testament für Ihre Nachlassregelung aufsetzen oder Sie lassen ein notarielles Testament anfertigen. Das private Testament schreiben Sie per Hand und können es nach Belieben zu jedem Zeitpunkt revidieren, vernichten und neu aufsetzen. Wichtig ist hierbei, dass Sie das Testament komplett eigenhändig schreiben. Maschinell verfasste Dokumente sind nach dem deutschen Gesetz ungültig. Denken Sie jedoch bitte an das Datum und Ihre Unterschrift.
Das notarielle Testament muss nicht handschriftlich verfasst werden. Dies macht es einfacher, falls die Person zu einem handschriftlichen Testament nicht mehr in der Lage ist. Zudem kann Sie der Notar beim Verfassen beraten und das Testament anschließend amtlich verwahren.
Checkliste Ihrer Nachlassregelung zu Lebzeiten
- Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Nachlass auseinander: Welches Vermögen haben Sie (Gebäude, Gegenstände, Bargeld, Investitionen)?
- Erstellen Sie eine gute Übersicht über Ihre Bankkonten, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere sowie sämtliche Verträge, Laufzeiten, Versicherungen sowie Steuerunterlagen.
- Setzen Sie ein Testament auf, in dem aller Nachlass geregelt ist. Wer genau erhält was nach Ihrem Tod.
- Bedenken Sie auch die Steuerfreibeträge, damit nicht allzu viel Geld Ihres Nachlasses in den Fiskus wandert.
- Gegebenenfalls müssen Sie das Testament von Zeit zu Zeit aktualisieren, wenn neues Vermögen hinzukommt, Sie die Erbreihenfolge ändern wollen oder sich die Gesetzeslage ändert.
- Verwahren Sie das Testament an einem sicheren Ort und weihen eine Person Ihres Vertrauens in dessen Verbleib ein.
- Denken Sie daran, Ihre Wünsche der Beerdigung aufzuschreiben und zu hinterlegen.
- Damit es Ihre Hinterbliebenen einfacher haben, denken Sie ebenfalls an eine Liste mit Ihren Online-Diensten inklusive Zugangsdaten sowie einer Auflistung sämtlicher Abonnements und Vereinsmitgliedschaften, damit diese zeitnah gekündigt werden.
Steuerfreibeträge optimal ausnutzen
Wenn Sie etwas mehr zu vererben haben, sollten Sie sich über den Erbschaftssteuerfreibetrag Gedanken machen. Sie möchten sicherlich nicht, dass Ihr schwer erarbeitetes Vermögen größtenteils dem Fiskus zum Opfer fällt. Deshalb erkundigen Sie sich, wie Sie das Erbe bestmöglich aufteilen, ohne dass viele Steuern für die Erben anfallen. Der aktuelle Steuerfreibetrag liegt für
- Ehegatten/eingetragene Lebenspartner bei 500.000 Euro,
- (Stief-)Kinder bei 400.000 Euro,
- Enkel bei 200.000 Euro,
- Eltern und Großeltern bei 100.000 Euro,
- Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten bei 20.000 Euro,
- und alle übrigen Personen bei 20.000 Euro.
Wenn Sie Ihrer Familie, Ihren Freunden und Bekannten bereits zu Lebzeiten eine Freude bereiten wollen und die Steuer umgehen möchten, so können Sie dies durch eine Schenkung tun. Hier gilt derselbe Steuerfreibetrag, jedoch können Sie die Schenkung alle zehn Jahre steuerfrei wiederholen.
Eine andere Möglichkeit der Steuerumgehung wäre eine Spende an gemeinnützige Organisationen. Diese sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Ihnen beispielsweise alte evangelische Kirchen genauso am Herzen liegen wie uns, dann würden wir uns über eine Spende von Ihnen überaus freuen. Selbstverständlich können Sie uns auch in Ihrem Testament berücksichtigen – auch hierüber freuen wir uns für all die Kirchen, die durch Ihre großzügige Unterstützung vor dem Verfall bewahrt werden.
Vorteile einer Nachlass-Regelung zu Lebzeiten
- Ihr hart erarbeitetes Vermögen wird so eingesetzt / aufgeteilt, wie Sie es möchten.
- Sie können Ihr Erbe zu ungleichen Teilen aufteilen.
- Sie können Ihr Erbe an Bedingungen knüpfen.
- Sie können Ihren Ehepartner im Todesfall finanziell absichern.
- Erinnerungsstücke können Sie an Freunde oder Bekannte vererben.
- Sie können so die gesetzliche Erbfolge umgehen.
- Drittpersonen können als Erbe eingesetzt werden.
- Vermachen Sie juristischen Personen wie karitativen Einrichtungen oder Stiftungen ein Teil Ihres Erbes.
- Streitigkeiten unter den Erben werden vermieden.
- Mögliche Steuereinsparungen.
- Enterben Sie eine Person aus der Erbreihenfolge, mit der Sie sich zerstritten haben.
- Benennen Sie eine Person zum Alleinerben. Dadurch enterben Sie alle (anderen) Familienmitglieder und reduzieren ihren Anteil am Nachlass auf den gesetzlichen Pflichtteil.
Nachdenken, Beraten und Handeln
Was ist Ihnen wichtig im Leben? Was möchten Sie weitergeben? Wollen Sie mit Ihrer Lebensleistung etwas Wertvolles bewahren? Über die eigene Vergänglichkeit hinaus Teil von etwas sein, dass so viel größer ist als der Einzelne?
Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber und beraten Sie in voller Vertraulichkeit, wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Regelung Ihres Nachlasses haben. Unsere kostenlose Broschüre "Etwas bleibt! Ein Erbschaftsratgeber" fasst die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammen. Dazu gehört auch ein Beratungsgutschein der Anwaltsvereinigung DIGEV e.V., mit dem Sie bei einem Anwalt Ihrer Wahl, der Mitglied in dieser Vereinigung ist, ein erstes Beratungsgespräch kostenfrei vereinbaren können.
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» Dr. Catharina Hasenclever: Sprechen Sie mich gerne an!
Ein kleines Stück Nachlass an alte Kirchen weitergeben
Über Jahrhunderte hinweg haben Menschen in den Kirchen unseres Landes Hoffnung, Mut und Zuversicht gefunden. Sie haben gemeinsam in ihren Kirchen gesungen und gebetet. Sie haben Zugehörigkeit erlebt, aus vollem Herzen gedankt, sich still besonnen und für ihre Freude wie für ihre Trauer einen Ort gefunden, der ihnen Halt gibt. Unsere Kirchen sind Zentrum und Ankerpunkt für den Einzelnen und die christliche Gemeinschaft. Damit dies auch die nach uns kommenden Generationen erleben können, engagiert sich die evangelische Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler (kurz: Stiftung KiBa). Gut einhundert Kirchengemeinden pro Jahr können wir unterstützten - das sind weit über 1.000 Kirchen, denen wir im Laufe unseres Bestehens helfen konnten. Engagierte Menschen wie Sie haben das möglich gemacht.
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