Wie Sie helfen können
...mit Ihrer » Spende | » Stiftung | » Nachlass | » Förderverein
Kirchen sind nicht nur Bauwerke. Sie sind auch mehr als nur Ort des Gebets und des Gottesdienstes. In einer säkularen Welt sind sie sichtbare Zeichen von Gemeinschaft. Sie zu erhalten ist unsere gemeinsame Aufgabe.
Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident
Spenden für Kirchen in unterschiedlichsten Formen
Eine Spende für Kirchen in Not können Sie auf unterschiedliche Weise und zu verschiedenen Anlässen tätigen. Ganz gleich für welche Art Sie sich entscheiden – Ihre Spende geht sicher an hilfsbedürftige Kirchen:
Dauerspende – die Verlässliche
- Mit einer regelmäßigen Spende unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung KiBa am effektivsten. Schon mit 10 € im Monat helfen Sie uns, die Instandhaltung von Kirchen planbar und verlässlich zu fördern.
Einzelspende – die Flexible
- Für unsere Arbeit und die Kirchengemeinden zählt jeder Euro – daher freuen wir uns über jede Einzelspende, die uns erreicht. Sie ermöglicht uns, flexibel dort zu fördern, wo der Bedarf am größ-ten ist. Einzelspenden können Sie jederzeit über unser Spendenkonto oder auf unserer Website tätigen.
Anlassspende – die Gemeinsame
- Mit Freunden feiern und dabei Gutes tun, das geht mit einer Anlassspende. Zu Geburtstagen, Jubiläen oder auch Trauerfeiern senden wir Ihnen kostenlos unsere Spendenbox zu, die Ihre Gäste gemeinsam füllen können – anstelle von Geschenken. Schreiben Sie uns eine E-Mail an kiba@ekd.de oder rufen uns an unter 0511 – 27 96 333 und wir senden Ihnen kostenfrei die Spendenbox zu. Alternativ können Sie die Geschenkspenden an die Stiftung KiBa unter einem vorab vereinbarten Stichwort überweisen.
Ich bin sehr begeistert, wenn die Kirchen in den Dörfern bleiben – als Wahrzeichen, als Ort des Glaubens und der Zusammenkunft. Und wenn wir mit unseren Beiträgen und unserem Engagement dazu beitragen können!
Kirsten Kramer, Vorsitzende des Fördervereins der Stiftung KiBa
STIFTUNG: nachhaltig wirken
Ewigkeitsstiftung – die Zweckbestimmte
- Wenn Sie unsere Stiftung mit einer größeren Summe bedenken möchten, legen wir mit Ihnen, ab 100.000 Euro eine eigene Unterstiftung unter dem Dach der KiBa an. Den Namen und Stiftungs-zweck bestimmen Sie. Die Zinsen aus dem Stiftungskapital können wir dauerhaft in Ihrem Sinne für Förderungen einsetzen.
Verbrauchsstiftung – die Selbstbestimmte
- Eine Verbrauchsstiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, eine von Ihnen gestiftete und bei uns ange-legte Summe nach und nach an ausgewählte Projekte zu vergeben – sie also zu verbrauchen. Über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren wird jährlich eine anfangs festgelegte Teilsumme frei, die unabhängig vom Ertrag der Zinsen regelmäßig und verlässlich vergeben wird.
Zustiftung – die Beständige
- Direkte Zustiftungen in das Stiftungskapital der KiBa erhöhen die Zinserträge und somit die jährliche Fördersumme. Mit einer Zustiftung legen Sie die von Ihnen gestiftete Summe vertrauensvoll und dauerhaft in die Hände der Stiftung KiBa.
„Wenn wir erfahren, dass die KiBa uns wieder unterstützt, dann freuen sich alle wie verrückt, denn dann ist klar: Jetzt geht es wieder ein Stück weiter.“
Tomas Tutzschke, Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Havelluch und Superintendent des Kirchenkreises Rathenow
NACHLASS – mit gutem Gefühl
Nachlassspende – das Erbe
- Viele Menschen ziehen Zuversicht aus dem Gedanken, über das eigene Leben hinaus zu wirken. Dabei kann es sehr beruhigend sein, rechtzeitig vorzusorgen – für kommende Generationen und für unsere Kirchen! Eine Zuwendung aus Ihrem Nachlass kann beispielsweise ins Stiftungskapital fließen oder einen eigenen Fonds begründen. Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Nachlassspende.
- Für alle Stiftungen gilt: es entstehen Ihnen keinerlei Verwaltungskosten. Das Stiftungskapital wird von Finanzexperten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verantwortungsbewusst und nachhaltig angelegt. Sowohl Ihre Spende als auch eine Stiftung können Sie steuerlich geltend ma-chen.
- „Etwas bleibt!“ Ein Erbschaftsratgeber
Mit kostenlosem Beratungsgutschein
- Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
„Die Kirchen sind einem Geflecht von Impfzentren der Seelen vergleichbar. Der Impfstoff, bestehend aus Zuversicht, Trost und Mut, ist gratis und in unerschöpflicher Menge verfügbar. Regelmäßiges Wiederkehren ist unbedingt empfehlenswert.“
Thomas Rheindorf, Pastor und Autor für die Stiftung KiBa
FÖRDERVEREIN: ganz klassisch
- Als Mitglied im Förderverein der Stiftung KiBa tragen Sie dauerhaft und nachhaltig zur Rettung der vielen wertvollen Kirchen bei – schon ab 8 Euro im Monat. Sie bekommen exklusive Vorteile; etwa die vergünstigte teilnahme an Studienreisen oder die Teilnahme am Rahmenprogramm der Mitgliederversammlung.
Setzen Sie Ihre Spende steuerlich ab
Wenn Sie mit Ihrem Vermögen Gutes tun, dann wird dies auch vom Staat belohnt. Zumindest, wenn es sich um gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Spendengelder für Organisationen in Deutschland handelt. Machen Sie Ihre Spende bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in der Anlage Sonderausgaben geltend.
Seit 2021 werden Spendengelder bis 300 Euro ganz unbürokratisch behandelt. Hierfür benötigt das Finanzamt lediglich einen vereinfachten Spendennachweis. Das kann beispielsweise ein Zahlungsbeleg oder die Kopie des Kontoauszuges sein.
Aber auch Spenden über 300 Euro stellen keinen größeren Aufwand dar. Wir als Spendenempfänger sind nun jedoch verpflichtet, Ihnen eine umfassendere Spendenbescheinigung mit folgenden Angaben auszufüllen:
- genaue Angaben des Empfängers
- Art und Höhe der Spende und
- eine Bestätigung, dass die Spende für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird
Die steuerliche Entlastung von Spendengeldern ist jedoch gedeckelt. Sie dürfen maximal 20 Prozent all Ihrer Einkünfte steuerlich absetzen. Verdienen Sie jährlich beispielsweise 50.000 Euro, können Sie maximal 10.000 Euro Spendengelder bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Fallen Ihre Spendengelder höher aus, gibt es die Möglichkeit, Gelder im nächsten Jahr in der Steuer zu berücksichtigen.
Nach unten sind Steuergelder ebenfalls gedeckelt. Ihre Spendenausgaben müssen mindestens 36 Euro pro Jahr betragen, um diese in den Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen – für Paare gilt der doppelte Betrag.