FAQ: Fragen und Antworten

Diese FAQ (frequently asked questions – „regelmäßig gestellte Fragen“) dient als erste Anlaufstelle für einen schnellen Überblick über die Stiftung KiBa, ihre Aufgaben und ihr Engagement.

Allgemeines und Stiftungszweck

Was ist die Stiftung KiBa?

Die Stiftung trägt den Namen "Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland" (kurz KiBa). Sie ist eine rechtsfähige und kirchliche Stiftung im Sinne des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes und hat ihren Sitz in Hannover. Die Stiftung wurde 1997 vom Rat der EKD gegründet.

Welchen Zweck verfolgt die Stiftung KiBa?

Der Hauptzweck ist die Förderung von Vorhaben zum Erhalt und zur Wiederherstellung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland sowie bauliche Ergänzungen, die eine breite Nutzung des Kirchenraumes ermöglichen. Förderungen erreichen insbesondere Baudenkmäler der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), ihrer Gliedkirchen und deren Kirchengemeinden.

Welche Werte vertritt die Stiftung KiBa?

Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich kirchliche und gemeinnützige Zwecke. Sie bekennt sich darüber hinaus zu einer besonderen Verantwortung für den verstärkten Klimaschutz und die Bewahrung der Schöpfung im Sinne der Nachhaltigkeit.

Was bedeuten Kirchen für die Stiftung KiBa?

Kirchen sind das Herzstück einer jeden Gemeinde, Orte des Glaubens, der Zusammenkunft, Kraftorte und Heimatzeichen. Sie sind steinerne Zeitzeugen der Vergangenheit, die über Generationen hinweg Verbindungen schaffen.

Wie kann ich das Stiftungsbüro erreichen?

Sie erreichen uns telefonisch unter 0511 – 2796-333, per E-Mail über kiba@ekd.de und auf dem Postweg: Stiftung KiBa | Herrenhäuser Str. 12 | 30419 Hannover.

Wer arbeitet bei der Stiftung KiBa?

Derzeit besteht das Team der Stiftung KiBa aus fünf Mitarbeitenden. Eine Übersicht mit Selbstvorstellungen können Sie unter www.stiftung-kiba.de/stiftung/stiftungsbuero.php abrufen.

Wie wird der Stiftungszweck konkret verwirklicht?

Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Die Gewährung von Zuschüssen für die Sicherung, Sanierung und Renovierung sowie Nutzbarmachung kirchlicher Baudenkmäler.
  • Beratung der Kirchengemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen.
  • Die Kommunikation neuer geeigneter Nutzungskonzepte für Kirchenbauten.
  • Umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit.
Wie viele Kirchen fördert die Stiftung im Jahr?

In der Regel fördert die Stiftung zwischen 80-110 Kirchen in ganz Deutschland pro Jahr.

Förderpraxis – Wer und was wird gefördert?

Wer kann Fördermittel von der Stiftung KiBa erhalten?

Empfänger der Förderung sind Kirchengemeinden der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und diesen gleichgestellte kirchliche Träger und Einrichtungen.

Werden nur Kirchen in östlichen Bundesländern gefördert?

Nein. Der Förderschwerpunkt liegt derzeit in Relation zur Antragslage zwar in den östlichen Bundesländern, dennoch werden selbstverständlich auch Kirchengemeinden in westlichen Bundesländern gefördert. Eine kartographische Übersicht aller bislang geförderten Kirchen finden Sie auf der KiBa-Kirchenlandkarte unter www.stiftung-kiba.de/kirchen.php.

Ganz gezielt nach Kirchen suchen können Sie auf www.stiftung-kiba.de/gefoerderte_kirchen.php.

Werden auch moderne Betonkirchen gefördert?

Ja – wenn die Förderkriterien erfüllt sind.

Welche Maßnahmen werden vorrangig gefördert?

Gefördert werden generell Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung kirchlicher Baudenkmäler. Vorrangig förderfähig sind substanzerhaltende Maßnahmen an Dach und Fach (Dächer, Dach- und Glockenstühle, Außenwände und Gewölbe) sowie bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit im Innenraum.

Werden auch Maßnahmen Einbau von sanitären Einrichtungen oder Teeküchen zur Nutzungserweiterung und Nachhaltigkeit gefördert?

Ja. Im Zusammenhang mit einer nachweislichen Nutzungserweiterung sind der Einbau einfacher Sanitäreinrichtungen und Küchen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit förderfähig. Maßnahmen, die Nachhaltigkeitsaspekte von Klimaschutz und Klimaanpassung berücksichtigen, finden besonderes Interesse. In begründeten Fällen kann daher der Einbau von klimaschonenden Heizungs-, Klimatisierungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen gefördert werden – ein umfassendes Nutzungskonzept immer vorausgesetzt.

Gibt es auch Ausnahmen für die Förderung von Ausstattung?

In Ausnahmefällen kann die Sicherung bedeutender Ausstattungsstücke und Wandmalereien gefördert werden.

Was wird NICHT gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Der Erwerb von Gebäuden, beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen.
  • Bewirtschaftungskosten.
  • Neue künstlerische Gestaltungen, neue Beleuchtungskörper und -anlagen.
  • Neue Glocken- und Läuteanlagen sowie Uhren und Uhrenwerke.
  • Anträge zu förderfähigen Maßnahmen unter 15.000 Euro.
  • Rückwirkende Förderung für bereits vor der Beantragung begonnene Leistungen (ein Vorzeitbeginn kann jedoch auf Antrag zugelassen werden).
Für welchen Zeitraum gilt eine Förderung?

Eine KiBa-Förderung gilt ab dem Fördervertrag für zwei Jahre. Ein Verlängerung ist unter Umständen möglich.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:

  • Der Gemeindebezug zum Förderobjekt und die Gewährleistung der regelmäßigen kirchlichen Nutzung.
  • Nachweisbar hohes bürgerschaftliches Engagement der Gemeinde./li>
  • Das Unvermögen der Kirchengemeinde, die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen mit eigenen Mitteln zu realisieren./li>
  • Eine angemessene Eigenbeteiligung der Kirchengemeinde./li>
  • Die Berücksichtigung von klima- und umweltfreundlichen Verfahrensweisen und Baustoffen./li>
  • Die Verpflichtung, für mindestens fünf Jahre dem Verein zur Förderung der Stiftung KiBa e.V. beizutreten./li>

Antragsprozess und Verfahren

Was ist vor der Antragstellung zwingend notwendig?

Dem Online-Antrag ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem Stiftungsbüro vorgeschaltet.

Wie muss der Förderantrag gestellt werden?

Förderungen werden ausschließlich unter Nutzung des Online-Antragsverfahrens einschließlich aller darin geforderten Anlagen gewährt. Zuerst erfolgt eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Kennwort.

Wann ist der Antragsschluss?

Der Antrag muss bis zum 30. Juni im Stiftungsbüro vorliegen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Das Antragsverfahren ist in der Regel ab Mitte Januar geöffnet. Anträge, die nach dem 30. Juni eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.

Kann ich meinen Antrag auch auf anderem Weg stellen?

Nein.

Kann ich nachträglich Änderungen an meinem Antrag vornehmen?

Ja, Aktualisierungen (z.B. im Finanzierungsplan) sind bis zum 15. Oktober möglich. Dazu muss ihr Antrag im Antragsverfahren durch das Stiftungsbüro freigeschaltet werden. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Büro auf.

Muss ich einen veränderten Antrag erneut ausdrucken und an die KiBa schicken?

Ja, auf jeden Fall.

Welche Form muss die Dokumentation haben?

Sämtliche Materialien (Begründung, Maßnahmenplan, Stellungnahmen, Gutachten) werden ausschließlich in digitaler Form entgegengenommen (z.B. als PDF) und müssen im Antragsverfahren hochgeladen werden. Senden Sie keine Datenträger an das Stiftungsbüro.

Welche Anforderungen gibt es an das Bildmaterial?

Es werden aussagekräftige Bilder der Kirche von außen und innen sowie Schadensbilder benötigt. Die Fotos müssen eine Auflösung von mindestens 8 Megapixel haben und stets als Einzeldateien (JPEG-Dateien) hochgeladen werden. Es sollten nicht mehr als zwanzig Bilder hochgeladen werden. Stellen Sie sicher, dass die Fotos keine Text- oder Datumseinblendungen haben.

Wie läuft der Entscheidungsprozess ab?

Der Vergabeausschuss der Stiftung berät in der Regel im November über die eingegangenen Anträge. Der Ausschuss arbeitet mit der Leitungsebene der Stiftung, den Regionalbeauftragten und Voten der Bauämter der Landeskirchen zusammen, um einen Förderplan zu erarbeiten. Das letzte Wort und die Bewilligungsentscheidung obliegen dem Stiftungsvorstand. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Was sind Regionalbeauftragte?

Die ehrenamtlichen Regionalbeauftragten unterstützen und betreuen Kirchengemeinden, die einen Antrag bei der KiBa gestellt haben. Sie besuchen die Gemeinden und nehmen dafür im Spätsommer mit den Kirchengemeinden Kontakt auf. Die Regionalbeauftragten sind vom Fach – Architekten, Bauamtsleiter etc. Jeder Regionalbeauftragte betreut ein Gebiet.

Förderung und Fördervertrag

Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Nachdem der Stiftungsvorstand den Vorschlägen des Vergabeausschusses zugestimmt hat, werden alle antragstellenden Kirchengemeinden postalisch benachrichtigt.

Wie funktioniert der Fördervertrag?

Wenn Ihr Antrag auf Förderung positiv beschieden wurde, erhalten Sie zwei Exemplare des Fördervertrages von uns auf dem Postweg. Unterschreiben und siegeln Sie beide, ein unterschriebenes Exemplar schicken Sie an das Stiftungsbüro.

Muss ich als „Förderkirche“ Mitglied im Förderverein sein?

Ja.

Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Anteilfinanzierung und die Mittel sind zweckgebunden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Kirchengemeinde oder einer übergeordneten Einrichtung (z.B. Kirchenkreisamt) – je nachdem, wie die Verwaltung auf dem jeweiligen Gebiet geregelt ist.

Was ist ein Verwendungsnachweis?

Spätestens ein Jahr nach Ausreichung muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, der einen Prüfvermerk der zuständigen Rechnungsprüfungseinrichtung der Landeskirche sowie einen Sachbericht (einschließlich Fotos) umfasst.

Wie erstelle ich einen Verwendungsnachweis?

Sie bekommen einen PIN-Code vom Stiftungsbüro, mit dem Sie sich auf der Website der Stiftung KiBa anmelden können. Hier können Sie Ihren Verwendungsnachweis herunterladen. Drucken Sie ihn aus, unterschreiben und siegeln sie ihn. Zusammen mit dem Sachbericht und der Foto-Dokumentation schicken Sie ihn an das Stiftungsbüro. Sachbericht und Fotos (als einzelne Fotodateien) übermitteln Sie idealerweise in digitaler Form, damit die KiBa über die erfolgreich abgeschlossenen Baumaßnahmen berichten kann. Für die einfache Datenübermittlung stellt das Stiftungsbüro einen Cloud-Ordner bereit.

Welche langfristigen Pflichten hat der Fördernehmer?

Der Fördernehmer ist verpflichtet, das Stiftungsbüro in den folgenden sieben Jahren nach Vertragsabschluss unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn eine Veräußerung, ein teilweiser oder vollständiger Abbruch oder eine grundsätzliche Nutzungsänderung der Kirche geplant ist. Bei Umsetzung dieser Punkte oder bei Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen kann der Fördervertrag zurückgezogen werden, was die Rückforderung der Fördermittel einschließen kann.

Unterstützen und Helfen

Wie kann ich die Stiftung KiBa finanziell unterstützen?

ie Stiftung benötigt viele helfende Hände, damit Kirchen deutschlandweit erhalten werden können. Sie können helfen durch:

  • Spenden (Dauerspende, Einzelspende, Anlassspende)
  • Zustiftungen in das Stiftungskapital
  • Die Einrichtung einer eigenen Unterstiftung unter dem Dach der KiBa (ab 100.000 Euro) entweder als Ewigkeitsstiftung oder Verbrauchsstiftung
  • Eine Zuwendung aus dem Nachlass (Nachlassspende)
  • Stifterdarlehen
Wie kann ich an die Stiftung KiBa spenden?

Eine Online-Spende ist über www.stiftung-kiba.de/spenden möglich. Online können Sie per SEPA-Bankeinzug oder PayPal (SEPA, Kreditkarte) spenden. Alternativ nutzen Sie das Spendenkonto der Stiftung:

Evangelische Bank e. G.
IBAN: DE53 5206 0410 0000 0055 50
BIC: GENODEF1EK1

Kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?

Ja, Spenden an kirchliche Organisationen sind steuerlich begünstigt.

  • Sie können Spendengelder in der Anlage Sonderausgaben Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
  • Spenden bis zu 300 Euro werden unbürokratisch mit einem vereinfachten Spendennachweis (z.B. Kontoauszug) behandelt.
  • Spenden über 300 Euro erfordern eine umfassendere Spendenbescheinigung der Stiftung.
  • Spendenausgaben dürfen in Höhe von maximal 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte steuerlich abgesetzt werden.
  • Zustiftungen können bis zu 1 Mio. Euro steuerlich 10 Jahre lang mit höheren Beträgen geltend gemacht werden.
  • Die KiBa ist – als gemeinnützige Einrichtung – von der Erbschaftssteuer befreit, wenn Sie sie als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen.
Ich möchte die Stiftung KiBa mit meinem Nachlass unterstützen.

Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber und beraten Sie in voller Vertraulichkeit, wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Regelung Ihres Nachlasses haben. Unsere kostenlose Broschüre „Wo, wenn nicht hier? Ihr Vermächtnis zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland - Ein Erbschaftsratgeber“ fasst die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammen. Dazu gehört auch ein Beratungsgutschein der Anwaltsvereinigung DIGEV e.V., mit dem Sie bei einem Anwalt Ihrer Wahl, der Mitglied in dieser Vereinigung ist, ein erstes Beratungsgespräch kostenfrei vereinbaren können.

Wie erhalte ich den kostenlosen Erbschaftsratgeber?

Den Erbschaftsratgeber „Wo, wenn nicht hier? Ihr Vermächtnis zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland“ können Sie online bestellen unter www.stiftung-kiba.de/erbschaftsratgeber.php. Oder rufen Sie uns an unter 0511 – 2796-333 oder schreiben Sie an kiba@ekd.de.

Ich möchte eine eigene Stiftung errichten.

Wenn Sie unsere Stiftung mit einer größeren Summe bedenken möchten, legen wir mit Ihnen ab 100.000 Euro eine eigene Unterstiftung unter dem Dach der KiBa an. Den Namen und Stiftungszweck bestimmen Sie. Die Zinsen aus dem Stiftungskapital können wir dauerhaft in Ihrem Sinne für Förderungen einsetzen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 0511 – 2796-333 oder schreiben Sie an kiba@ekd.de.

Ich bin Journalist und möchte über die Stiftung KiBa berichten.

Sehr gerne! Aktuelle Pressemitteilungen stehen auf www.stiftung-kiba.de/presse.php. Auf dieser Seite finden Sie auch „Stiftung KiBa kompakt – alles auf einen Blick“, das Stiftungslogo und vieles weitere mehr. Ansonsten nehmen Sie Kontakt mit uns auf: telefonisch über 0511-2796-333 oder per E-Mail an kiba@ekd.de

Förderverein

Was ist der Förderverein?

Der Verein zur Förderung der Stiftung KiBa e.V. unterstützt die Stiftung und ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Als Mitglied im Förderverein tragen Sie dauerhaft zur Rettung von Kirchen bei (schon ab 8 Euro pro Monat) und erhalten exklusive Vorteile, wie die vergünstigte Teilnahme an Studienreisen.

Wie kann ich Mitglied im Förderverein werden?

Auf der Seite www.stiftung-kiba.de/foerderverein/mitglied-werden.php können Sie online den Mitgliedsantrag ausfüllen. Der Antrag steht auch zum Download bereit. Drucken Sie ihn aus und schicken Sie ihn ausgefüllt auf dem Postweg an das Stiftungsbüro. Alternativ nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir schicken Ihnen den Mitgliedsantrag gerne zu.

Was ist die Mitgliederversammlung?

Jedes Jahr im Sommer findet die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Stiftung KiBa statt - das schreiben die Regularien für einen eingetragenen Verein vor. Gleichwohl ist die Versammlung auch so etwas wie ein „Familientreffen der Aktiven“. Neben der eigentlichen Versammlung besuchen die Mitglieder KiBa-geförderte Kirchengemeinden vor Ort. Ein feierlicher Eröffnungsgottesdienst bildet den Auftakt der Veranstaltung und ein Sonntagsausflug in die jeweils nähere Umgebung bildet den Abschluss.

Wie kann ich an der Mitgliederversammlung teilnehmen?

Alle Mitglieder des Fördervereins erhalten eine Einladung mit Anmeldeformular auf dem Postweg. Die Anmeldung wird im Auftrag der Stiftung von DER Touristik organisiert.

Publikationen der Stiftung KiBa

Was ist der Jahresbericht?

Als gemeinnützige Stiftung sind wir verpflichtet, unsere Finanzen und unsere Ein- und Ausgaben offenzulegen. Dazu dient der Jahresbericht. Darin stellen wir auch alle im jeweiligen Jahr geförderten Kirchen vor. Und Sie erfahren alles über unsere Aktivitäten, unser Selbstverständnis und vieles mehr. Eine ausführliche Reportage stellt ein Projekt oder ein Thema in den Fokus, das in diesem Jahr besonders wichtig war.

Wann erscheint der Jahresbericht und wie bekomme ich ihn?

Der Jahresbericht für das jeweils vergangene Jahr erscheint in der Regel im Sommer. Die Fördervereinsmitglieder erhalten ihn automatisch per Post zugeschickt. Sie können den Jahresbericht auch kostenlos über das Stiftungsbüro bestellen: telefonisch unter 0511-2796-333 oder per E-Mail an kiba@ekd.de. Alle bislang veröffentlichen Jahresberichte stehen auch online im Archiv zum Herunterladen bereit: www.stiftung-kiba.de/archiv/downloads-archiv.php

Wo bekomme ich den Jahresbericht der Stiftung Orgelklang?

Der Orgelklang-Jahresbericht ist in den Jahresbericht der Stiftung KiBa integriert. Sie finden ihn dort im hinteren Teil.

Was ist „KiBa aktuell“?

Der Stiftungsrundbrief „KiBa aktuell“ ist eine achtseitige Broschüre im Magazinstil, die wir in fünfstelliger Auflage kostenlos an die Fördervereinsmitglieder und Unterstützer per Post verschicken. Er erscheint einmal pro Quartal Der Stiftungsrundbrief informiert über aktuelle Themen. Eine Reportage beleuchtet ein Projekt oder ein Thema genauer. Im Porträt stellen wir interessante Personen des öffentlichen Lebens vor, die mit der Stiftung KiBa oder ihren Zielen zu tun haben. In der Kolumne kommen regelmäßig namhafte Personen zu Wort und schreiben über kirchennahe Themen, die ihnen am Herzen liegen und die zur KiBa passen. Auf der Rückseite drucken wir ein Rätsel mit sechs Fragen ab, bei dem es attraktive Preise zu gewinnen gibt.

Alle Ausgaben von „KiBa aktuell“ stehen auch online im Archiv zum Herunterladen bereit: www.stiftung-kiba.de/archiv/stiftungsrundbrief-archiv.php

Wie kann ich beim Preisrätsel in der „KiBa aktuell“ mitmachen?

Sie können online über die Website teilnehmen, indem Sie das Formular ausfüllen. Oder Sie schreiben eine E-Mail mit Betreff „Kirchenrätsel“ an kiba@ekd.de. Alternativ können Sie auch per Postkarte teilnehmen. Es gilt der jeweils angegebene Einsendeschluss – zu spät eintreffende Antworten werden nicht berücksichtigt. Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Was ist mit meinen persönlichen Daten?

Wir sind daran interessiert, eine gute Beziehung zu Ihnen aufzubauen und Ihnen Informationen zu unseren Aktionen zukommen zu lassen. Deshalb verarbeitet die Stiftung Kiba auf Grundlage des EKD-Datenschutzgesetzes DSG.EKD (auch mit Hilfe von Dienstleistern) Ihre Daten. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie jederzeit bei uns der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Sie können den Widerspruch auch per E-Mail senden an: kiba@ekd.de. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auch unter www.stiftung-kiba.de/datenschutz.

Wie komme ich an den KiBa-Kirchenkalender?

Den KiBa-Kirchenkalender können Sie bequem online unter www.stiftung-kiba.de/fotokalender bestellen. Alternativ rufen Sie uns an unter 0511-2796-333 oder schreiben eine E-Mail an kiba@ekd.de. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Was kostet der KiBa-Kirchenkalender?

Der KiBa-Kirchenkalender kostet 25,00 Euro – der Versand innerhalb Deutschlands ist inklusive.

Wie groß ist der KiBa-Kirchenkalender?

Der KiBa-Kirchenkalender hat die Abmessungen 46x39cm.

Woher stammen die Bilder aus dem KiBa-Kirchenkalender?

Die Bild im KiBa-Kirchenkalender stammen aus den Einsendungen des Fotowettbewerbs der Stiftung im jeweiligen Jahr. Unsere Redaktion wählt dafür zwölf besonders schöne Motive und ein Titelbild aus.

Was hat es mit den KiBa-Briefmarken auf sich?

Die exklusiven KiBa-Briefmarken machen die eigene Post zu etwas Besonderem. Gleichzeitig tun Sie damit etwas Gutes, denn der Erlös beim Verkauf der Marken geht vollständig in die Förderung von Kirchen in Deutschland. Abgebildet ist eine Auswahl von „KiBa-Kirchen des Monats“.

Was kosten die KiBa-Briefmarken?

Ein KiBa-Briefmarken-Heft mit zehn Briefmarken zu 85 Cent erhalten Sie zum Preis von 15,00 Euro pro Stück (inkl. 19% USt., zzgl. 2,00€ Versandkosten – versandkostenfrei ab drei Heften). Der Versand ist nur innerhalb Deutschlands möglich.

Warum haben die KiBa-Briefmarken nur 85ct Portowert?

Wir haben eine größere Menge Briefmarken produzieren lassen – und dann hat die Deutsche Post später das Porto für Briefe und Postkarten erhöht. Deswegen müssen Sie zusätzliche Briefmarken aufkleben, wenn Sie die KiBa-Briefmarken verwenden.

Aktionen der Stiftung KiBa

Was ist die „Kirche des Monats“?

Jeden Monat stellen wir Kirche vor, die wir in diesem Jahr fördern, in einer Kurzreportage ausführlich vor. Sie steht exemplarisch für die vielen anderen Förderkirchen in ganz Deutschland. Die aktuellen „Kirchen des Monats“ finden Sie unter www.stiftung-kiba.de/kirche-des-monats. Das Archiv mit allen „Kirchen des Monats“ seit 2010 steht unter www.stiftung-kiba.de/kirche-des-monats-archiv.

Was ist die „Kirche des Jahres“?

Aus den zwölf „Kirchen des Monats“ wird am Ende eine „Kirche des Jahres“ gewählt. Der undotierte Publikumspreis macht es möglich, aus den vorgestellten Kandidatinnen die eigene „Lieblingskirche“ zu wählen. Die Teilnahme ist online und per Postkarte möglich. Mehr als 4.600 Personen nahmen per Post und online an dem Wettbewerb teil. Weitere Informationen finden Sie online unter www.stiftung-kiba.de/kirche-des-jahres.

Wie kann ich beim Fotowettbewerb mitmachen?

Registrieren Sie sich kostenlos unter www.stiftung-kiba.de/fotowettbewerb. Ihre Bilder – bis zu fünf Fotos sind möglich – nehmen wir ausschließlich über diese Seite entgegen. Einsendungen per E-Mail, Download oder auf Datenträger werden nicht berücksichtigt.

Was muss ich beachten?

Damit Sie bei unserem Foto-Wettbewerb teilnehmen können, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Wettbewerbs-Thema ist recht allgemein gehalten: Auf dem Foto muss eine evangelische Kirche in Deutschland abgebildet sein. Ob aus der Luft oder von unten spielt hierbei keine Rolle. Sie können bis zu fünf Fotos online einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir lediglich Bilder mit einer Mindestauflösung von acht Megapixeln und ausschließlich in JPG-Format berücksichtigen können. Die vollständigen Teilnahmebedingungen können Sie unter www.stiftung-kiba.de/fotowettbewerb einsehen.

Was ist die Studienreise?

Einmal im Jahr bieten wir eine exklusive Studienreise zu ausgewählten Kirchen und weiteren kulturellen Highlights an. Die Studienreise wird organisiert von DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co OHG München. Als Experte begleitet die Reise Herr Harald Hein, Kirchenbaudirektor i.R. und Vorstandsmitglied im Förderverein der Stiftung Kiba. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie online unter www.stiftung-kiba.de/studienreise.