Stiftung KiBa: Antragstellung ab sofort möglich
Fördermittel werden bundesweit vergeben
Das Verfahren zur Antragstellung bei der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) ist eröffnet. Ab sofort können Kirchengemeinden die Förderung von in den Jahren 2022/23 geplanten Instandhaltungsmaßnahmen an Kirchengebäuden beantragen. Die Frist zur Antragstellung bei der von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegründeten Stiftung endet am 30. Juni 2021.
„Egal, ob ein neuer Dachstuhl gezimmert werden muss, die Fassade einer Kirche erneuert oder der Turm saniert - wir möchten Kirchengemeinden in allen Bundesländern ermutigen, sich bei uns um Fördermittel zu bewerben“, sagt die Geschäftsführerin der Stiftung, Catharina Hasenclever. Das Verfahren kann komplett online durchgeführt werden. „Es ist im Vergleich zu anderen Antragsverfahren unkompliziert“, betont Hasenclever. „Und eine Zusage der KiBa ist nicht selten ein Signal an andere Fördermittelgeber, dass es sich um ein gut geplantes und fördermittelwürdiges Projekt handelt.“
2020 hat die Stiftung bundesweit 94 Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1,7 Millionen Euro fördern können; in diesem Jahr sind bislang 76 Anträge positiv beschieden und eine Fördersumme in Höhe von gut 1,2 Millionen Euro geplant.
Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) ist eine Stiftung der EKD und der evangelischen Landeskirchen. Seit 1999 hat sie Zusagen für Sanierungsvorhaben in Höhe von 33,9 Millionen Euro geben können. Mehr als 3.800 Mitglieder engagieren sich bundesweit im „Förderverein der Stiftung KiBa e. V.“ Weitere Informationen unter www.stiftung-kiba.de.
Hannover, 27. Januar 2021
Pressestelle der EKD