Dorfkirche Groß Zicker auf Rügen
Dorfkirche Groß Zicker auf Rügen Ines Günther

Über das eigene Leben hinausdenken

Warum Sie sich bereits zu Lebzeiten über den Nachlass Gedanken machen sollten

Unser irdisches Leben ist endlich. Im Laufe der Jahre wird für viele von uns die Frage immer spürbarer, was davon am Ende eigentlich bleibt. Ein schwieriges Thema, über das viele nicht gerne sprechen. Oder doch? Für die meisten Menschen ist es eine große Beruhigung, für die Zeit nach ihrem Tod vorgesorgt zu haben.

Was mir wichtig ist

Was möchten Sie mit Ihrem Letzten Willen bewirken? Möchten Sie Menschen versorgt wissen, die von der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt werden? Oder möchten Sie Ihrem Ehepartner ermöglichen, im gemeinsamen Heim zu bleiben? Vielleicht möchten Sie der Gesellschaft auch etwas von dem zurückgeben, was Sie von ihr empfangen haben. Das können Sie in Ihrem Testament festschreiben.

Haben Sie sich hierüber schon einmal Gedanken gemacht? Nicht nur für Sie ist die Frage interessant und wichtig, sondern auch Ihre Hinterbliebenen werden sich einmal fragen, was Ihr Wunsch mit Ihrem Nachlass war. Denn wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, wird laut Gesetz die Erbfolge bestimmt. Das deutsche gesetzliche Erbrecht kann womöglich zu manchen Überraschungen führen, mit denen Sie gar nicht gerechnet haben. Darum lohnt es sich, einmal über ein Testament oder einen Erbvertrag nachzudenken!

Was die KiBa für Sie tun kann

Wir bieten fachkundige Informationen zu Ihren Möglichkeiten der Hinterlassenschaften an: Unsere umfangreiche Broschüre „Etwas bleibt! Ein Erbschaftsratgeber“ gibt transparent Auskunft darüber, welche Aspekte bei Ihrer Erbschaft berücksichtigt werden müssen. Neben vielen Informationen enthält der Erbschaftsratgeber auch vorbereitete Checklisten und Formulare. Damit können Sie bei Bedarf Ihre Unterlagen einfach ordnen.

Entdecken Sie jetzt unseren kostenfreien Erbschaftsratgeber. Zum Angebot gehört auch ein Beratungsgutschein der Anwaltsvereinigung DIGEV e.V.: damit können Sie bei einem Anwalt Ihrer Wahl, der Mitglied in dieser Vereinigung ist, ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch führen.

Und wenn Sie es wünschen, stehen wir Ihnen für Fragen und Gespräche selbstverständlich gerne zur Verfügung.