Antragsverfahren für 2020 beginnt
Unterstützung bei der Sicherung und Sanierung von Kirchen
Das Antragsverfahren der Stiftung KiBa hat begonnen! Ab sofort können sich evangelische Gemeinden, die Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung ihrer Kirchen planen, um Fördergelder bei der von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegründeten Stiftung bewerben. Die Frist läuft bis zum 30. Juni 2019. Anders als in den Vorjahren können die Fördergelder für zwei Jahre, also für 2020 und 2021, beantragt werden.
Bislang betrug der Förderzeitraum nur ein Jahr. „Wir tragen damit den Bedürfnissen der Kirchengemeinden Rechnung“, sagt Dr. Catharina Hasenclever, die stellvertretende Geschäftsführerin der KiBa. „Für viele Antragsteller war es kaum praktikabel, die von der KiBa bewilligten Finanzmittel innerhalb von zwölf Monaten abzurufen, da die Finanzierung eines solchen Großprojekts sehr komplex, und oft erst nach Monaten abgeschlossen ist. Eine zusätzliche Hürde ist es, zeitnah Gewerke zu finden, die die notwendigen Arbeiten ausführen können.“
105 Sanierungsprojekte im Jahr 2018 gefördert
Im vergangenen Jahr hat die Stiftung 105 Projekte im ganzen Bundesgebiet unterstützt und insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden in der Regel Arbeiten an Dächern, Dach- und Glockenstühlen, Außenwänden und Gewölben, außerdem Maßnahmen, durch die der Innenraum einer Kirche wieder nutzbar gemacht wird. „In besonders begründeten Fällen kann auch die Sicherung bedeutender Ausstellungsstücke und Wandmalereien gefördert werden“, heißt es in den Leitlinien zur Förderung (pdf).
Hilfreiche Informationen
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Hinweise zur Antragstellung
pdf 0,18 MB
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Förderleitlinien der Stiftung KiBa
pdf 0,07 MB
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Stiftungssatzung
pdf 0,53 MB