Kirche des Jahres 2020
Welche Kirchen stehen zur Wahl?
Jeden Monat stellen wir eine Kirche als „Kirche des Monats“ ausführlich in einer Kurzreportage vor. Am Ende eines Jahres wird aus den „Kirchen des Monats“ eine „Kirche des Jahres“ gewählt. Die Auszeichnung ist ein Publikumspreis, denn jeder kann online für seine Lieblingskirche abstimmen. Die „Kirche des Jahres“ ist undotiert und eine Ehrenauszeichnung. Die Abstimmung ist bis zum 30. April 2020 möglich.
Was habe ich davon?
Wenn Sie für eine Kirche abstimmen, unterstützen Sie uns dabei, die geförderten Kirchen bekannter zu machen. Die „Kirche des Jahres“ ist ein Ehrentitel und zeigt Ihre Wertschätzung für große und kleine Kirchen – und dass Ihnen der Erhalt von Kirchen in ganz Deutschland wichtig ist.
Darüber hinaus können Sie auch etwas gewinnen. Unter allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen verlosen wir tolle Preise. Das Gewinnspiel ist natürlich optional, Sie können auch einfach nur Ihre Stimme für Ihre Kirche abgeben.
Und das können Sie gewinnen:
- 1. Preis: Ein Aufenthalt für zwei Personen in einem exklusiven Top- oder Viersternehotel Ihrer Wahl (zwei Übernachtungen mit Frühstück, Auswahl aus 75 Hotels).
- 2. und 3. Preis: je ein Hotelgutschein für zwei Übernachtungen mit Frühstück für zwei Personen. Sie haben die Wahl aus 99 Hotels der Business- und Dreisternekategorie in ganz Deutschland.
- 4.-60. Preis: je ein Buch oder eine CD aus der edition chrismon
Was kann ich sonst noch tun?
Seit über zwanzig Jahren engagiert sich die Stiftung KiBa für die Bewahrung von evangelischen Kirchen in ganz Deutschland. Gut eintausend Kirchen konnten wir schon bei dringend nötigen Restaurierungsarbeiten unterstützen. Das ging nur mit der tatkräftigen Hilfe unzähliger Spender, denen die großen und kleinen Kirchen am Herzen liegen. Mehr als 3.600 von ihnen engagieren sich auch im Förderverein der Stiftung und leisten einen unschätzbar wichtigen regelmäßigen Beitrag. Dafür danken wir herzlich!
Helfen Sie uns, Kirchen zu erhalten und zu bewahren! Jede Spende ist wichtig und kommt ohne Abzug den Kirchengebäuden zugute.